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Einreisebestimmungen und Visum für österreichische Staatsbürger

Bitte beachten Sie, dass die Informationen Ihrer Orientierung dienen. Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte, die sich Seitens der kongolesischen Behörden kurzfristig ändern können. Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Botschaft im Detail nach den Anforderungen. Folgendes gilt für österreichische Staatsbürger. Es ist ratsam, von allen Reisedokumenten Kopien mit sich zu führen.

Reisepässe

Erwachsene und Kinder benötigen einen maschinenlesbaren Reisepass bzw. Kinderreisepass (keine vorläufigen Dokumente), der noch mindestens sechs Monate ab Einreise gültig ist und mindestens zwei gegenüberliegende freie Seiten aufweist.

Visa

Es besteht strenge Pass- und Visumspflicht zu touristischen Zwecken für alle Staatsbürger aus Österreich. Visa können NICHT vor Ort bei Grenzübertritt erworben werden. Sie MÜSSEN ZWINGEND frühzeitig vorab bei den jeweiligen Auslandsvertretungen beantragt werden. Bitte überprüfen Sie bei Visaerteilung sowie Ein- und Ausreise den korrekten Vermerk der jeweiligen Daten. Bitte beachten Sie, dass Touristenvisa zwar für max. 90 Tage pro Jahr erteilt werden, im Regelfall aber nur zu einem Aufenthalt von max. 30 Tagen am Stück berechtigen.

Impfnachweis

Bei Einreise muss der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimfpung erbracht werden. Kann der Nachweis nicht beigebracht werden, wird im Regelfall die Einreise verweigert.

Reisen mit Minderjährigen

Es besteht keine außergewöhnlichen Dokumentationspflichten für Kinder unter 18 Jahren bei der Einreise in die Republik Kongo (Brazzaville). Wir raten jedoch dringend und mit Nachdruck, folgende Dokumente mitzuführen:

  1. Es muss ein gültiger Reisepass oder ein Kinderreisepass mitgeführt werden (keine vorläufigen Reisepässe). Der Kinderreisepass darf nicht mit einem Verlängerungs- oder Aktualisierungsetikett versehen sein.
  2. Es muss grundsätzlich ein Original oder eine beglaubigte Kopie der internationalen Geburtsurkunde in englischer Sprache mitgeführt werden, aus der die Eltern des Kindes hervorgehen.
  3. Bei Einreise mit nur einem Elternteil oder anderen Erwachsenen als den Eltern ist eine notariell beglaubigte eidesstattlichen Versicherung der Zustimmung zur konkreten Reise („affidavit“) nebst beglaubigter Passkopie und Kontaktdaten der nichtanwesenden Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten in englischer Sprache vorzulegen. Diese Vollmacht darf nicht älter als 6 Monate sein.
  4. Wenn sich die Sorgeberechtigten von den in der internationalen Geburtsurkunde genannten Eltern unterscheiden, ist grundsätzlich ein gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss oder ein sonstiger amtlicher Nachweis des Sorgerechts im Original oder beglaubigter Kopie in englischer Sprache erforderlich.
  5. Sind die aus der internationalen Geburtsurkunde hervorgehenden Eltern oder ein Elternteil nicht sorgeberechtigt oder verstorben, so dass deren Einverständniserklärung nicht erforderlich ist, muss dies urkundlich per gerichtlichem Beschluss über das das alleinige Sorgerecht bzw. Negativbescheid des deutschen Jugendamtes bei in Deutschland wohnhaften Jugendlichen bzw. Sterbeurkunde jeweils in englischer Sprache nachgewiesen werden.
  6. Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten, eine Passkopie und ggf. Aufenthaltsgenehmigung derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige im Zielland reisen soll.

Alle benötigten Dokumente müssen vor der Einreise vorliegen. Bitte fangen Sie frühzeitig damit an, sie anzufordern, weil einzelne Dokumente länger brauchen könnten. Allerdings dürfen die Dokumente auch nicht älter als 6 Monate sein.

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