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Einreisebestimmungen und Visum für Österreichische Staatsbürger

Bitte beachten Sie, dass die Informationen Ihrer Orientierung dienen. Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte, die sich Seitens der südafrikanischen Behörden kurzfristig ändern können. Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Botschaft im Detail nach den Anforderungen. Folgendes gilt für österreichische Staatsbürger. Es ist ratsam, von allen Reisedokumenten Kopien mit sich zu führen.

Reisepässe

Erwachsene und Kinder benötigen einen maschinenlesbaren Reisepass bzw. Kinderreisepass (keine vorläufigen Dokumente), der noch mindestens sechs Monate ab Einreise gültig ist und mindestens zwei gegenüberliegende freie Seiten aufweist.

Visa

Es besteht momentan keine Visumspflicht für österreichische Staatsbürger. Bei Grenzübertritt wird eine Einreisegenehmigung für touristische Zwecke zu maximal 90 Tage pro Kalenderjahr erteilt und im Pass eingetragen. Das Gleiche erfolgt bei Selbstfahrern mit Mietfahrzeug bei der Überquerung der jeweiligen Landesgrenze.

Impfnachweis

Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet, muss der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimfpung erbracht werden. Das betrifft auch Zwischenaufenthalte in betroffenen Ländern während der Anreise im Flugzeug, die länger als 12 Stunden dauern (Umsteigen in Nairobi und Addis Abeba). Um Zweifelsfälle auszuschließen, wird daher eine Impfung empfohlen. Die EU und die Schweiz zählen momentan nicht zu Gelbfiebergebieten. Nach aktueller Auffassung hat eine einmalige Impfung gegen Gelbfieber im internationalen Reiseverkehr lebenslange Gültigkeit. Kann in den erforderlichen Fällen der Nachweis nicht beigebracht werden, wird im Regelfall die Einreise verweigert.

Reisen mit Minderjährigen

Es bestehen folgende Dokumentationspflichten für Kinder unter 18 Jahren bei der Einreise in Südafrika.

  1. Es muss ein gültiger Reisepass oder ein Kinderreisepass mitgeführt werden (keine vorläufigen Reisepässe). Der Kinderreisepass darf nicht mit einem Verlängerungs- oder Aktualisierungsetikett versehen sein.
  2. Dies gilt ab November 2019 bei Einreise mit beiden Elternteilen, mit nur einem Elternteil oder anderen Erwachsenen als den Eltern.
  3. Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten, eine Passkopie und ggf. Aufenthaltsgenehmigung derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige im Zielland reisen soll.

Alle benötigten Dokumente müssen vor der Einreise vorliegen. Bitte fangen Sie frühzeitig damit an, sie anzufordern, weil einzelne Dokumente länger brauchen könnten. Allerdings dürfen die Dokumente auch nicht älter als 6 Monate sein.

Weitere Reiseinformationen:

Auslandsvertretung: